Das Streben nach Selbstverwirklichung ist das grundlegende menschliche Bedürfnis
sich selbst zu ergründen
sich zu entwickeln
sich zu entfalten
und (wieder) selbstständig zu werden
sich selbst zu ergründen
sich zu entwickeln
sich zu entfalten
und (wieder) selbstständig zu werden
sowie das Streben nach Autonomie, weg von äußerer Kontrolle und Zwängen.
Brücke-Land e.V. ist ein weltanschaulich neutraler und gemeinnütziger Verein zur Förderung seelischer Gesundheit psychisch kranker Menschen, der im Jahre 1985 als Teil der damals politisch gewollten und angestrebten Psychiatrie-Reform gegründet wurde.
Aufgabe des Vereins ist es, volljährige Frauen und Männer mit psychischen Beeinträchtigungen für kürzere Zeit oder langfristig zu begleiten, so dass sie, soweit möglich, ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben führen können.
Mit unserem Leitbild verpflichten wir uns, auch Menschen mit lang andauernden oder schweren psychiatrischen Erkrankungen als prinzipiell für sich Handelnde und Wollende, d.h. in ihrer ganzen Subjektivität in vollem Umfange anzuerkennen, mit denen wir gleichberechtigt Ziele erarbeiten und Maßnahmen durchführen. Wir arbeiten ressourcenorientiert und richten unser Augenmerk auf das Potenzial, das der/die Hilfesuchende mitbringt.
Alle Menschen sind unterschiedlich und müssen nicht gleich sein.
Alle Menschen tragen ein Entwicklungs- und Wachstumspotential in sich.
Wir denken und handeln Personenorientiert.
Wir arbeiten wertschätzend und orientieren uns an den einzelnen Bewohnern.
Der Umfang und die Inhalte unserer Leistungen in den jeweiligen Bereichen ergibt sich aus unseren Konzeptionen und den zugrunde liegenden Leistungsvereinbarungen.
Die rechtliche Grundlage für unser Handeln ergibt sich aus dem Bundesteilhabegesetz und den UN Behindertenkonventionen.
Die Eingliederungshilfe ist zurzeit (2019) noch eine Sozialleistung nach dem SGB XII. Sie soll Menschen mit einer Behinderung oder von Behinderung bedrohten Menschen helfen, die Folgen ihrer Behinderung zu mildern und sich in die Gesellschaft einzugliedern (§ 53 SGB XII). Im Zuge einer umfassenden Reform ist die Eingliederungshilfe 2017 durch das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen neu geregelt worden. Die meisten Bestimmungen hierzu treten 2018 oder 2020 in Kraft. 2020 sollen Bestimmungen zur Eingliederungshilfe vollständig in den Kontext des SGB IX überführt worden sein, da Menschen mit Behinderungen nicht mehr als „Sozialfälle“ betrachtet werden sollen, mit denen sich das SGB XII im Allgemeinen befasst. (Quelle: Wikipedia)
Gern können Sie uns kontaktieren, wenn es um ein Kennenlernen oder Probewohnen geht.
Hier können Sie unsere Leistungs- und Prüfungsvereinbarungen einsehen: